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            Fahrzeugbau

 

                    Hygiene

Der Hygiene Ausbau eignet sich für einen Temperaturbereich über 0 Grad Celsius.

Sie verfügen hier über ein HACCP gerechtes Fahrzeug mit dem Sie professionell Ware ausliefern können.

 

Alle Hygiene-Ausbauten werden nicht als Bausatz verbaut, sondern  an jedes Fahrzeug individuell angepasst.

Dadurch liefern wir ein sehr hohes Qualitäts-Produkt, das keine Einschlüsse und Nähte aus Silikon oder ähnlichem am Innenausbausbau aufweist.        

Der Ausbau ist nahtlos aus einem Stück angepasst, und somit verfügt er über keinerlei Schwachstellen wie bei einem Bausatz mit glatten Wänden.

 

                    Frischdienst

Der Frischdienst Ausbau eignet sich für einen Temperaturbereich von 7 Grad bis 0 Grad Celsius und verfügt über eine 50 mm Isolationsstärke.

Hiermit können Frischdienst übliche Artikel ausgeliefert werden.

 

Alle Frischdienst-Ausbauten werden nicht als Bausatz verbaut, sondern  an jedes Fahrzeug individuell angepasst.

Dadurch liefern wir ein sehr hohes Qualitäts-Produkt, das keine Einschlüsse und Nähte aus Silikon oder ähnlichem am Innenausbausbau aufweist.

Der Ausbau ist nahtlos aus einem Stück angepasst, und somit verfügt er über keinerlei Schwachstellen wie bei einem Bausatz mit glatten Wänden.

 

                    Tiefkühl

 

Der Tiefkühlausbau eignet sich für einen Temperaturbereich von 0 Grad bis – 18 Grad Celsius und verfügt über eine 80 mm Isolationsstärke.


Alle Tiefkühl-Ausbauten werden nicht als Bausatz verbaut, sondern  an jedes Fahrzeug individuell angepasst. Dadurch liefern wir ein sehr hohes Qualitäts-Produkt, das keine Einschlüsse und Nähte aus Silikon oder ähnlichem am Innenausbausbau aufweist. Der Ausbau ist nahtlos aus einem Stück angepasst, und somit verfügt er über keinerlei Schwachstellen wie bei einem Bausatz mit glatten Wänden.

 

                    Kammerfahrzeuge

 

Die Kammerausbauten werden individuell nach Kundenwunsch gefertigt und eignet sich für das Temperaturgeführte Transportieren von Waren in unterschiedlichen Temperaturkammern mit den jeweiligen Isolationsstärken.

 

Alle Kammerausbauten werden nicht als Bausatz verbaut, sondern  an jedes Fahrzeug individuell angepasst. Dadurch liefern wir ein sehr hohes Qualitäts-Produkt, das keine Einschlüsse und Nähte aus Silikon oder ähnlichem am Innenausbausbau aufweist. Der Ausbau ist nahtlos aus einem Stück angepasst, und somit verfügt er über keinerlei Schwachstellen wie bei einem Bausatz mit glatten Wänden.

 

                    ATP Zulassung

Das ATP-Übereinkommen ist zwingend anzuwenden bei grenzüberschreitendem Verkehr auf der Schiene, der Straße, dem Seeweg mit Entfernungen unter 150 km; im gewerblichen Verkehr oder im Werksverkehr, für die Beförderung von Tiefgefrorenem, Gefrorenem oder anderen leicht verderblichen Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sofern der Entladeort der Lebensmittel im Hoheitsgebiet einer ATP-Vertragspartei liegt.
 

Die ATP-Bescheinigung oder eine beglaubigte Fotokopie muss stets im Fahrzeug mitgeführt werden und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Fragen Sie bei uns, Ihr Fahrzeugmodell an, wir beraten Sie gerne.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HACCP (Hazard Analysis Critical Control Point) EG-Verordnung 852/2004


Im einzelnen beinhaltet die Verordnung, dass Transportkälte-Maschinen und der Wärmedämmende Aufbau den HACCP-Hygienestandard erfüllen müssen. Wichtig ist dabei die einfache Reinigungsmöglichkeit des Kühlfahrzeuges. Außerdem müssen die Temperaturen regelmäßig mindestens alle 15 Minuten schriftlich dokumentiert werden. Ein dafür eingesetzter Temperaturschreiber muss die Norm DIN EN 12830 erfüllen und nach der TLMV zugelassen sein. 
Die Temperaturprotokolle müssen regelmäßig überprüft, vom Verantwortlichen abgezeichnet und mindestens ein Jahr aufbewahrt werden. Zur Technik schreibt die Verordnung vor, die Fühler des Temperaturschreibers jährlich nach der Norm DIN EN 13486 zu überprüfen und das Prüfzertifikat im Fahrzeug mitzuführen. Die richtige Funktion der Transportkälte-Maschine muss permanent sichergestellt sein; entsprechende Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden. 

Die Hygienestandards für Lebensmitteltransporte verlangen eine regelmäßige Reinigung der Kühlaggregate und des Aufbaues – bis hin zur Desinfektion. Nicht nur wegen dieser Vorschriften sollten Sie auf den Zustand Ihres Kühlfahrzeuges achten – sachgemäße Reinigung schützt die transportierte Ware.

 


ATP

 

2009 endete die bisher gültige Übergangsfrist für Temperaturaufzeichnungsgeräte in Beförderungsmitteln und Lagerstätten für Tiefgefrorene Lebensmittel. Ab dem 1.1.2010 müssen Transportkühlfahrzeuge für den Lebensmitteltransport mit Temperaturaufzeichnungsgeräten ausgestattet sein, die gemäß der EG-Verordnung 37/2005 die Normen EN 12830 (Typprüfung) und EN 13486 (regelmäßige Prüfung) erfüllen. Deshalb dürfen ab 2010 nur noch Temperaturschreiber benutzt werden, für die dem Hersteller ein Typprüfbericht nach EN 12830 vorliegt, mit dem bescheinigt wird, dass die Anforderungen erfüllt werden. Nach dem ATP-Übereinkommen müssen Transportkühlfahrzeuge mit FRC ab 1.1.2010 von der zuständigen Behörde zugelassen sein.

In der Europäischen Union gelten seit 2002 Lebensmittel-Transporteure als Lebensmittelunternehmer. Sie sind für die Rückverfolgbarkeit der Transportkette verantwortlich (EG-Verordnung 178/2002) und können belangt werden, wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind.

 

Tempraturschreiber müssen regelmäßig geprüft werden, die Frist beträgt ein Jahr. Das Prüfzertifikat ist im Fahrzeug mitzuführen, Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen sind zu dokumentieren.

 

 

Lebensmittelhygienepraxis beim Lebensmitteltransport

 

Die von der TRANSFRIGOROUTE DEUTSCHLAND (TD) e.V. und dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. erstellte Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis beim Lebensmitteltransport ist in Form einer Broschüre zu beziehen.

Die Broschüre informiert über alle für den Transport von Lebensmitteln relevanten Rechtsvorschriften, Temperaturvorgaben und Reinigungshinweise. Außerdem enthält das Regelwerk eine Darstellung des für alle Lebensmittelbetriebe nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung vorgeschriebenen HACCP-Konzepts und einer sachgerechten Mitarbeiterschulung. Die Leitlinie ist vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) anerkannt und von der Europäischen Kommission notifiziert.

Sie wurde erstmalig auf der Jahreshauptversammlung 2001 der TRANSFRIGOROUTE DEUTSCHLAND (TD) Anfang September in Weimar vorgestellt und von den anwesenden Experten als unentbehrliches Hilfsmittel für die tägliche Arbeit im Lebensmitteltransport eingestuft.

Interessenten können die Broschüre zum Preis von 9 Euro zuzüglich MwSt. und Versandkosten über die BDF-Infoservice GmbH beziehen. 

BDF-Infoservice GmbH
Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt am Main
Telefon: 069/7919-0
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